Steuerrecht aktuell Spezial Steuergesetzgebung 2008/2009
1. Aufl. 2009
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Teil I: Gesetz zur Änderung des fünften Vermögensbildungsgesetzes
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) wurde im Jahr 2008 zunächst durch Art. 7 EigRentG v. geändert; danach bleibt es – anders als nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz – bei Bausparverträgen hinsichtlich der Arbeitnehmer-Sparzulage dabei, dass nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist frei – d. h. ohne Auswirkungen auf die festgesetzten oder bereits ausgezahlten Arbeitnehmer-Sparzulagen – über ein Bausparguthaben verfügt werden kann (vgl. Erläuterungen unter „Weitere Änderungen durch das EigRentG”).
Darüber hinaus wurde das 5. VermBG durch das „Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes” v. (BGBl I 2008, 2373) geändert. Der Gesetzgeber verfolgt damit insbes. das Ziel, für gering Qualifizierte mit niedrigem Einkommen finanzielle Anreize zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu schaffen (ausführlich dazu BT-Drucks. 16/9560, 1 f. und 8 f.). Zu den Änderungen im Einzelnen:
§ 4 des 5. VermBG
Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
(1) Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ist …
(2) 1Die Förderung der auf Grund eines Vertrags nach Abs. 1 angelegten vermögenswirksamen Leistungen setzt voraus, dass
…
die...