Arbeitshilfe Januar2010

Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X - Hilfe zum Lebensunterhalt ist nachrangig und gleichartig zum Kindergeld i.S.d. § 104 Abs. 1 SGB X - Mustereinspruch

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Kindergeld für Sohn der Hilfe zum Lebensunterhalt erhielt: Setzt ein Erstattungsanspruch nach § 74 Abs 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus, dass dem erstattungspflichtigen Leistungsträger die genaue Art und Höhe der Leistung sowie der genaue Zeitraum der Leistungserbringung positiv bekannt sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAD-19491