Regelungslücke in § 38 Abs. 1 Satz 4 KStG 2002 bei Umwandlung von Alt-EK02 in Nennkapital - Mustereinspruch
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Gilt bei einer vollumfänglichen Gewinnausschüttung (einer grundsätzlich steuerbefreiten Körperschaft) im Jahr 2002 der zum bestehende fortgeschriebene Endbetrag i.S. des § 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag des § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG a.F. (Alt-EK 02) nach § 38 Abs. 1 Satz 4 KStG als verwendet und erhöht sich deshalb die Körperschaftsteuer gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 KStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAD-19110