Prüfungsanordnung - Einspruch bei beauftragtem Finanzamt einzulegen - beauftragende Behörde zuständig für Einspruchsentscheidung - Mustereinspruch II
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Fällt die, im Ermessen des zuständigen Finanzamts erfolgte Beauftragung einer anderen Behörde mit der Durchführung einer Außenprüfung nach § 195 Satz 2 AO unter das Merkmal „aufgrund gesetzlicher Vorschrift” i.S. von § 367 Abs. 3 Satz 1 AO, so dass auch nur die zuständige Behörde über einen Einspruch gegen die von der beauftragten Behörde erlassene Prüfungsanordnung entscheiden kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
FAAAD-18600