Arbeitshilfe - Stand: 07.04.2009

Ermessensausübung bei einer vorläufigen Veranlagung - Mustereinspruch

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Pferdepension und Pferdezucht als Liebhabereibetrieb:

Hat die Finanzbehörde ihr Ermessen bei der Einkommensteuerveranlagung für das Streitjahr insoweit ordnungsgemäß ausgeübt, als es die Verluste aus Land- und Forstwirtschaft - nach einer mehrjährigen vorläufigen Berücksichtigung der Verluste - erstmals vorläufig nicht mehr berücksichtigt hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
UAAAD-18297