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§ 16 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 40 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über aktuell diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 119 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Definitionen
1IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment properties) und die damit verbundenen Anhangangaben (IAS 40.2). Der Standard ersetzt frühere Bestimmungen des IAS 25 und ist Ausdruck der Bemühung des IASB, weitreichende Bewertungswahlrechte zu beseitigen, um eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse untereinander zu erreichen. Tatsächlich wurde jedoch das alte Wahlrecht des IAS 25 zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (benchmark treatment) oder der Bewertung nach der Neubewertungsmethode (allowed alternative treatment) durch ein neues Wahlrecht mit weitaus größeren Bewertungsspielräumen ersetzt (Rz 39 ff.).
2IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes (Rz 7) in
eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorran...