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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 6 Sa 504/06

Gesetze: GewO § 106 Satz 1; BGB § 315 Abs. 3; BGB § 612 a

Leitsatz

Der Arbeitgeber kann Spannungen zwischen Arbeitnehmern durch Versetzung der an dem Konflikt Beteiligten begegnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-16218

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