Arbeitshilfe Mai 2010

Behinderter Kinder: Außergewöhnliche Belastung bei eigenem Vermögen - Musterienspruch

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Sind Unterhaltsaufwendungen für ein volljähriges behindertes Kind (Merkmal „H”) u.a. für die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Hofgemeinschaft unabhängig vom Vermögen des Kindes (hier: vermietetes Mehrfamilienhaus mit negativen Einkünften) als außergewöhnliche Belastung abziehbar? - Fehlende Zwangsläufigkeit der Unterhaltsaufwendungen im Hinblick auf verwertbares Vermögen? - Sind Wertungswidersprüche zum Sozialrecht erst ab durch Einführung der Vermögensschonung in § 92 Abs. 2 SGB XII entstanden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAD-16124