Arbeitshilfe - Stand: 25.11.2009

Ort der sonstigen Leistungen eines sog. Headhunters - Mustereinspruch

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1. Liegt eine Beratungsleistung i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG 1999 vor, wenn ein Unternehmen andere Unternehmen bei der bestmöglichen Besetzung offener Führungspositionen unterstützt, in dem es eine fundierte und qualifizierte Empfehlung zur Besetzung der jeweiligen Position ausspricht, Analysen der Struktur und der Situation des auftraggebenden Unternehmens fertigt, verantwortlich für die (Mit-)Erstellung des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle ist und die Eignung bestimmter Personen prüft?

2. Stellen diese Tätigkeiten, ebenso wie die nach der Entscheidung für einen bestimmten Bewerber erbrachten Leistungen, Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
AAAAD-16114