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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 133/2003

Gesetze: AO § 146 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 S. 2, HGB § 239 Abs. 2

Vorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßen Rechnungen

Leitsatz

Bewusste Falschbuchungen stellen einen wesentlichen Mangel der ordnungsgemäßen Buchführung sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht dar.

Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn keine ordnungsgemäßen Rechnungen vorliegen und die geltend gemachten Umsätze nicht, nicht in dieser Höhe oder nicht von dem jeweiligen Rechnungsaussteller ausgeführt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-15797

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