Buch 2: Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 9: Verfahren in Unterhaltssachen
Unterabschnitt 1: Besondere Verfahrensvorschriften
§ 231 Unterhaltssachen [1]
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder
die Ansprüche nach
betreffen.
(2) 1Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. 2Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
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ZAAAD-15579
1Anm. d. Red.: § 231 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2024 I Nr. 212) mit Wirkung v. .