Arbeitshilfe Januar2009

Widerruf der Dauerfristverlängerung als Rechtshandlung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Aufrechnung des Guthabens aus der Sondervorauszahlung - Mustereinspruch

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Ist der Widerruf der Dauerfristverlängerung eine im insolvenzrechtlichen Sinne anfechtbare Rechtshandlung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VII R 17/08).

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB MAAAD-15501