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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 3005/08 EFG 2009 S. 1362 Nr. 17

Gesetze: DBA CHE 1971/1989 Art. 15a Abs. 2 S. 2, DBA CHE 1971/1989 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

Keine Berücksichtigung der Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als Nichtrückkehrtage i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1989

Ort der Tätigkeitsausübung

Leitsatz

1. Geschäftsreisen in den Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers sind bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage i.S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1989 nicht zu berücksichtigen.

2. Die Tätigkeit eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine Schweizerische Aktiengesellschaft wird auch dann i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/1989 „in der Schweiz ausgeübt”, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird (Anschluss an , in BFH/NV 2007, S. 593, BFHE 215, 237; Festhaltung an Senatsurteilen des und 3 K 2565/08).

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 412 Nr. 7
EFG 2009 S. 1362 Nr. 17
IStR 2010 S. 66 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2009 S. 935
AAAAD-15288

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