Kindergeldanspruch eines türkischen, in einem deutschen Übergangsheim untergebrachten Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen v. 11.12.1953 - Mustereinspruch
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Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Hat eine die türkische Staatsangehörigkeit besitzende Asylbewerberin, die in einem Übergangswohnheim (einer Sammel-/Gemeinschaftsunterkunft - nicht in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylVfG) untergebracht ist, einen Kindergeldanspruch, da sie die Voraussetzungen eines „Wohnens” nach Art. 2 Nr. 1d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom über Soziale Sicherheit ( BGBl 1956 II S. 507) erfüllt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
DAAAD-14143