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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 5 K 1843/06 EFG 2009 S. 208 Nr. 3

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, FGO § 62 Abs. 3 S. 1, StBerG § 3 Nr. 1

Zurückweisung eines Beschäftigten des Beteiligten als Bevollmächtigten bei Missbrauch

Leitsatz

Ein Bevollmächtigter ist gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 FGO i. V. m. § 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FGO in der ab dem gültigen Fassung zurückzuweisen, wenn er die Berechtigung zur Prozessführung über ein Beschäftigungsverhältnis begründet, obwohl die Prozessführung ohne die erforderliche berufsrechtliche Zulassung geschäftsmäßig erfolgt. Mit der Neufassung des § 62 FGO hat der Gesetzgeber die nicht Umgehung berufsrechtlicher Zulassungsvoraussetzungen durch eigens geregelte Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen wollen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 133 Nr. 5
DStRE 2009 S. 696 Nr. 11
EFG 2009 S. 208 Nr. 3
WAAAD-13866

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