Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von
Kapitaleinkünften im VZ 1996
Wegfall des Baukindergelds
durch Anpassung des Folgebescheids an geänderten
Grundlagenbescheid
Leitsatz
1. Die Besteuerung von
Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Veranlagungszeitraum
1996 ist verfassungsgemäß.
2. Der Ausschluss der Förderung
nach § 10e Abs. 5a EStG und die damit verbundene Versagung des
Baukindergelds nach § 34f EStG bei Überschreiten des Grenzbetrags
ohne gleitende Übergangsregelung ist nicht willkürlich und angesichts
der knappen staatlichen Haushaltsmittel verfassungsgemäß.
3. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO
begründet eine absolute Anpassungspflicht des Folgebescheids an den
geänderten Grundlagenbescheid, wobei die materielle Richtigkeit Vorrang
vor der Bestandskraft des Folgebescheids hat; dies gilt auch dann, wenn die
Änderung wegen Überschreitens des Grenzbetrags zum Wegfall der
Förderung nach § 10e EStG und des Baukindergeldes führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 721 Nr. 10 ZAAAD-13852
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