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Goodwill impairment-Test nach Anteilserwerb von Minderheitsgesellschaftern
I. Problemstellung
Nach IFRS 3 (rev. 2008) besteht bei Unternehmenszusammenschlüssen nach dem nunmehr ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Neubewertungsmethode (NBM) oder der full goodwill method (FGM) . Merkmal der NBM ist, dass im Rahmen der Zugangsbewertung der erworbenen Vermögenswerte und (Eventual-)Schulden zwar die auf die Minderheiten (jetzt: non controlling interests) entfallenden stillen Reserven und Lasten, im Gegensatz zur FGM aber nicht der auf diese rechnerisch entfallende goodwill berücksichtigt wird.
Da sich ein goodwill impairment-Test nach IAS 36 demgegenüber stets auf den vollen goodwill bezieht, ist bei Anwendung der Neubewertungsmethode ein sog. grossing up des bilanzierten goodwills erforderlich. Im Zentrum dieses Beitrags steht die Frage, ob auch beim späteren Erwerb zusätzlicher (z. B. sämtlicher) Anteile an einem Tochterunternehmen von den nicht-beherrschenden Gesellschaftern (der nunmehr nach IAS 27 (2008) abzubilden ist) beim goodwill impairment-Test ein grossing up zu erfolgen hat .
II. Problem des goodwill impairment-Tests bei Existenz von Minderheiten
Mit IFRS 3 (2004) hat das IASB – dem Vorbild von SFAS 141 folg...