Arbeitshilfe - Stand: 05.05.2010

Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs. 1a ErbStG begünstigt keine ehemaligen Adoptionsverhältnisse - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Erbschaftsteuerliche Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern:

Sind ehemalige Adoptivkinder im Verhältnis zu den früheren Adoptiveltern in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Datei öffnen

Fundstelle(n):
YAAAD-13446