Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2009

Keine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt - Mustereinspruch

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Änderung wegen neuer Tatsache (Sanierungskosten):

Berechtigt die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Finanzamt auch bei Verletzung eigener Aufklärungspflicht zu einer Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
OAAAD-13445