Arbeitshilfe - Stand: 02.12.2009

Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG bei gegenseitiger Vermittlung von Lebensversicherungen und Weiterleitung der Versicherungsprovision an die vermittelte Person - Mustereinspruch

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Ringweise Vermittlung von Lebensversicherungen unter ringweiser Weitergabe der erhaltenen Provisionen als nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige sonstige Leistung - Abziehbarkeit der an die Ringmitglieder weitergeleiteten Geldbeträge als Werbungskosten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
TAAAD-13413