Berücksichtigung des für den Verkauf einer Eigentumswohnung erzielten Kaufpreises bei Berechnung gewerblichen Gewinns aus
einem Gewerbebetrieb
Leitsatz
Die Wahl der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) setzt voraus, dass das Wahlrecht zu Beginn
des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt wird, wobei dem Steuerpflichtigen bewusst sein muss, Gewinneinkünfte zu
erzielen.
Die Ermittlung von Überschusseinkünften aus Vermietung und Verpachtung ist daher keine Wahl der Ermittlungsart gem. § 4 Abs.
3 EStG.
Fehlt es an einer Wahlentscheidung für § 4 Abs. 3 EStG, so ist der Gewinn – ggf. im Wege der Schätzung – auch bei einem gewerblichen
Grundstückshandel durch Bestandsvergleich zu ermitteln.
Die Wahl der Gewinnermittlungsart muss sich durch positives eigenes Handeln des Steuerpflichtigen nach Außen dokumentiert
haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KÖSDI 2009 S. 16473 Nr. 5 LAAAD-13391
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.