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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 5 Sa 396/07

Gesetze: BGB § 242; BGB § 1004

Leitsatz

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer sozialwidrigen Kündigung erst auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß §§ 9, 10 KSchG aufgelöst worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-13070

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