Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches LAG Urteil v. - 2 Sa 751/03

Gesetze: GG Art. 1; GG Art. 2; BGB § 226; BGB § 273; BGB § 823; BGB § 847 aF; GVG § 184; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BATO § 70

Leitsatz

1) Das Wort "mobbing" kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein.

2) Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen sog. mobbingbedingter Verletzung der Gesundheit scheidet aus.

3) Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen sog. mobbingbedingter Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts besteht (wegen Subsidiarität der Anspruchsgrundlage) nicht, wenn und soweit andere Rechtsschutzmöglichkeiten zu Gebote stehen (z.B. Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, Zurückbehaltungsrecht)

4) Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sog. mobbingbedingter Verletzung der Gesundheit unterfallen der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O 5) Eine gesundheitliche Prädisposition eines Opfers sog. mobbings kann gegen die Ursächlichkeit der inkrimimerten Verhaltensweisen für die Erkrankung streiten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-11997

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen