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Thüringer LAG Beschluss v. - 1 TaBV 4/2000

Gesetze: BetrVG § 5 Abs. 1; BetrVG § 106 Abs. 1

Leitsatz

1) Auszubildende im reinen Ausbildungsbetrieb (Berufsbildungszentrum) sind keine Arbeitnehmer i. S. des § 5 Abs. 1 BetrVG (ständige neuere Rechtsprechung des BAG: AP Nr. 8 - 11 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972).

2) Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Für den Vortrag des Antragstellers kann nicht auf eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast abgestellt werden.

Fundstelle(n):
SAAAD-11225

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