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BFH  - III R 97/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 65 Abs 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 64, EWGV 1408/71 Art 4 Buchst h, EWGV 1408/71 Art 1 Buchst u, EWGV 574/72, EG Art 249 Abs 2

Rechtsfrage

In welcher Höhe hat der Kläger einen Differenzkindergeldanspruch für seinen Sohn, der im Haushalt der Mutter lebt, die in der Schweiz in verschiedenen Gemeinden nichtselbständig teilzeitbeschäftigt ist, dort sozialversichert ist und diverse anteilige Kinderzulagen und Familienzulagen erhält, die höher als das deutsche Kindergeld sind? - Ist nach Art. 249 Abs. 2 EGV vorrangig unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht anzuwenden? - Handelt es sich demnach bei der Familienzulage als gesetzliche Leistung des Kantons Thurgau nicht um einen Bestandteil der staatlichen Besoldung, sondern um eine Familienleistung zum Ausgleich von Familienlasten i.S. VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Buchst. h i.V.m. Art. 1 Buchst. u?

Anrechnung; Familie; Familienzulage; Kindergeld; Leistung; Schweiz

Fundstelle(n):
ZAAAD-10203

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