Arbeitshilfe - Stand: 04.11.2009

Abzugsfähigkeit von sog. gemischt veranlasstem Aufwand für gemeinschaftlich genutzte Gebäudeflächen und Gegenstände - Mustereinspruch

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Sind Wohnraumkosten und Kosten für Mobiliar bei sowohl einkünftebezogener als auch privater Nutzung aufteilbar oder unterliegen diese insgesamt dem Abzugsverbot des § 12 EStG (hier: Abzug anteiliger Gebäude-AfA und AfA für Mobiliar/Kücheninventar bei Vermietung von Einzelräumen unter Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume im vom Kläger (Eigentümer) und seiner Familie selbstgenutzten Einfamilienhaus an eine von seiner Frau betriebene - zu Einkünften aus selbständiger Arbeit führende - sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (Aufnahme von drei Kindern in die Familie) - Aufwandsaufteilung „nach Köpfen”, d.h. im Verhältnis der betreuten Kinder (3) zur Gesamtbewohnerzahl des Hauses (7))?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAD-10136