Erwerb von Todes wegen; Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrages bei freiberuflicher Einzelpraxis
Leitsatz
1) Das der Ausübung einer freiberuflichen Einzelpraxis dienende BV ist im Wortlaut des § 13a Abs. 4 ErbStG nicht ausdrücklich
genannt, gleichwohl ergibt sich jedoch nach h.M., dass die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 u. 2 auch auf das
BV einer freiberuflichen Einzelunternehmung zu erstrecken sind.
2) Aus der gesetzlichen Grundkonzeption des § 13a Abs. 4 u. 5 ErbStG ergibt sich, dass die Nachversteuerung gemäß Abs. 5 auf
Korrespondenz mit der Begünstigung des Vermögenserwerbs angelegt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 612 Nr. 10 DStZ 2009 S. 184 Nr. 6 BAAAD-09538
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