Keine Vermutung des Vermögensverfalls bei Restschuldbefreiung
Leitsatz
Wurde nach Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters Restschuldbefreiung nach § 291 InsO
angekündigt, sind die Vermögensverhältnisse des Steuerberaters nunmehr als geordnet anzusehen, soweit keinerlei Anhaltspunkte
für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode vorliegen, so dass der Widerruf der Bestellung
wegen Vermögensverfalls nicht mehr gerechtfertigt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2009 S. 876 Nr. 17 DStRE 2009 S. 633 Nr. 10 EFG 2009 S. 687 Nr. 9 RAAAD-09537
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