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LAG Nürnberg Urteil v. - 6 Sa 882/02

Gesetze: ZPO § 794; ZPO § 133; ZPO § 157; ZPO § 167; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9 a.F.

Leitsatz

1.

Vorstellungskosten aus Anlass der Eingehung des Arbeitsverhältnisses werden, wenn sich aus den Umständen nichts anderen ergibt, von einer Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich erfasst, die eine Erledigung "aller eventueller finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung" vorsieht.

2.

Ansprüche auf Ersatz von Vorstellungskosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-09151

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