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LAG München Urteil v. - 6 Sa 849/03

Gesetze: DÜG § 1

Leitsatz

Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Betrieb nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (hier verneint in Anlehnung an EzA § 259 ZPO Nr. 1).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-09145

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