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LAG München Urteil v. - 6 Sa 1195/04

Gesetze: BGB § 536

Leitsatz

1. Wird dem Arbeitnehmer (Schulhausmeister) im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses eine Werkdienstwohnung zugewiesen, ist Rechtsgrundlage für die Nutzung dieses Wohnraums der Arbeitsvertrag. Ein eigenständiges Mietverhältnis besteht daneben nicht.

2. § 536 BGB kann deshalb nur subsidiär zur Anwendung kommen, wenn der vertraglich vorgesehene vollständige Ausschluss jeder Mietminderung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an dem Schulgebäude den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

3. Die zugestandene Mietminderung kann zunächst mit dem steuerlichen Mietwert der Werkdienstwohnung verrechnet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-09046

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