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LAG München Urteil v. - 4 Sa 942/07

Gesetze: TVöD § 8 Abs. 3

Leitsatz

Mehrere - nach der Tarifregelung hier von vornherein nur ausnahmsweise zulässigen - Arbeitseinsätze innerhalb einer Rufbereitschaft werden nach § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD nicht zunächst lediglich addiert und sodann einmalig auf eine volle Stunde aufgerundet, sondern jede Inanspruchnahme ist isoliert auf eine volle Stunde zu runden und in diesem Umfang auch ggf. zeitzuschlagspflichtig (hier nachtarbeitszuschlagspflichtig). Im Anschluss an , ZTR 2007, S. 548 f; anders , ZTR 2007, S. 549.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-08861

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