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LAG München Urteil v. - 3 Sa 1226/05

Gesetze: GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 916; ZPO § 936

Leitsatz

1. Die dienstliche Beurteilung ist nicht stets allein ausschlaggebend für die Auswahlentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers im Rahmen des Art.33 Abs.2 GG (im Anschluss an Az 9 AZR 537/03).

2. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn bei der Auswahlentscheidung nicht ausschließlich auf die Gesamtbeurteilung der Bewerber abgestellt wird, sondern diejenigen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilung besonders gewichtet werden, die einen Bezug zu den für die zu besetzende Stelle aufweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-08663

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