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LAG Niedersachsen Urteil v. - 15 TaBV 53/05

Gesetze: BetrVG § 93; BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; AÜG § 14 Abs. 3

Leitsatz

- Zur Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, wenn der Verleiher dem Entleiher Leiharbeitnehmer aus einem Pool nach seiner zeitlichen und personellen Disposition zur Verfügung stellt

a) für eine feste Grundbesetzung

b) für eine wöchentliche und/oder tägliche variable Zusatzbesetzung in der Rotationsendverarbeitung einer Zeitungsdruckerei

- Zur Frage der Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Austausch eigener Abrufkräfte durch Leiharbeitnehmer

- Zur Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAD-08491

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