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LAG Niedersachsen Urteil v. - 12 Sa 1244/05

Gesetze: BGB § 611 a

Leitsatz

Ein Bewerber, der nicht die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation aufweist, ist ungeeignet und kann keine Entschädigung gemäß § 611 a BGB verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-08390

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