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LAG München Beschluss v. - 11 TaBV 70/05

Gesetze: BetrVG § 111 Satz 3 Ziff. 3; BGB § 613 a

Leitsatz

Der Begriff der Betriebsspaltung in § 111 Satz 3 Ziff. 3 BetrVG setzt nicht voraus, dass Folge einer Spaltung ein Betriebsübergang i. S. von § 613 a BGB ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-08385

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