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LAG München Urteil v. - 10 Sa 455/05

Gesetze: BGB § 613a Abs. 1

Leitsatz

1. Verweist ein Arbeitsvertrag auf die für den Arbeitgeber jeweils gültigen Tarifverträge, erfasst die Bezugnahme auch einen später nach einem Betriebsübergang bei dem Betriebsübernehmer abgeschlossenen Firmentarifvertrag.

2. Bestimmen über mehrere Jahre nacheinander abgeschlossene Tarifverträge im Wortlaut jeweils übereinstimmend als Anspruchsvoraussetzung die Einstellung des Arbeitnehmers nach Abschluss des Tarifvertrages, ist nicht anzunehmen, dass bereits beschäftigte Arbeitnehmer von einer Erhöhung der tariflichen Leistungen ausgeschlossen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-08250

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