Arbeitshilfe - Stand: 19.01.2011

Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrags - Mustereinspruch

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Tonnagebesteuerung:

Stellt das Wort „spätestens” in § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG in der für das Streitjahr 1999 geltenden Fassung ein offenkundiges redaktionelles Versehen des Gesetzgebers dar, so dass die mit Übergang zur Tonnagebesteuerung festgestellten Unterschiedsbeträge nicht vor den in § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Zeitpunkten dem Gewinn hinzugerechnet werden können?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
XAAAD-07954