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FG Münster Urteil v. - 13 K 4118/03 E EFG 2009 S. 354 Nr. 5

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2 Satz 2

Gewerblicher Grundstückshandel:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten

Leitsatz

1) Die Verkäufe von zukünftigen Miteigentumsanteilen bereits in dem Monat, in dem die Baugenehmigung und die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden, begründen die Annahme einer unbedingten Veräußerungsabsicht.

2) Im Juni 1994 bestand keine eindeutige BFH-Rechtsprechung des Inhalts, dass bei einer Veräußerung von weniger als 3 Objekten durch den Steuerpflichtigen einschränkungslos nicht von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen ist.

3) Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind im Gewinnfeststellungsverfahren der Gesellschaft kein Dritter i.S.des § 174 Abs. 5 AO.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 354 Nr. 5
SAAAD-07921

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