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Hessisches LAG Urteil v. - 9 SaGa 2098/06

Gesetze: GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97; BGB § 823; ZPO § 940

Leitsatz

Angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen können im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass die Gewerkschaft für das Unternehmen nicht tarifzuständig ist und infolge eines Streiks erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen drohen.

Der Bereich der Vorfeldkontrolle eines Flughafens (Vorfeldlotsen, Aproncontroller) ist keine Flugsicherung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-07825

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