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LAG Köln Urteil v. - 9 (7) Sa 657/05

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; Sachgebiete: Arbeitsrecht; Schlagworte: Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung

Leitsatz

1. Der Arbeitgeber kann berechtigt sein, einem Außendienstmitarbeiter im Wege des Direktionsrechts einen anderen Verkaufsbezirk zuzuweisen.

2. Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte oder jedenfalls einen Auflösungsantrag begründet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-07706

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