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Hessisches LAG Beschluss v. - 8 Ta 200/06

Gesetze: ArbGG § 2; ArbGG § 3; InsO § 60; InsO § 61

Leitsatz

Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Schadensersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer gegen einen Insolvenzverwalter geltend macht, sowohl wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten wie auch aus persönlicher Haftung dafür gemäß §§ 60, 61 InsO (Im Anschluss an - DB 2003, 2132 unter Aufgabe von ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-07657

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