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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 367/06

Gesetze: BGB § 307; BGB § 309

Leitsatz

Die Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, wenn sie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Monatsbruttoeinkommen vorsieht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 333 Nr. 6
FAAAD-07357

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