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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 241/07

Gesetze: TV PV DLH § 88; TV PV DLH § 89; BetrVG § 99; BetrVG § 100; BetrVG § 101; ArbGG § 89

Leitsatz

1. Den Gruppenvertretungen des fliegenden Personals im XXXXXXXXkonzern steht in entsprechender Anwendung von § 101 S. 1 BetrVG ein Anspruch auf Aufhebung einer unter Verletzung ihrer Beteiligungsrechte durchgeführten personellen Maßnahme zu.

2. Der Aufhebungsanspruch gemäß § 101 S. 1 BetrVG kann unter den Voraussetzungen einer Klage auf zukünftige Leistung als Widerantrag im Verfahren nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
LAAAD-07193

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