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Hessisches LAG Urteil v. - 4/12 Sa 523/07

Gesetze: BGB § 626; KSchG § 1

Leitsatz

Verbleiben nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-07015

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