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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 469/07

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Die Erklärung eines Arbeitnehmers, wegen der im nächsten Monat bevorstehenden Vollendung seines 65. Lebensjahres habe er einen Antrag auf Rente zum darauf folgenden Monatsersten gestellt und er wolle nunmehr seinen Resturlaub nehmen und am nächsten Monatsersten in Rente gehen, stellt im vorliegenden Fall eine Eigenkündigung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-06949

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