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Hessisches LAG Urteil v. - 3/11 Sa 909/05

Gesetze: BAT § 59

Leitsatz

Durch das Gutachten eines Amtsarztes wird das Arbeitsverhältnis nur dann beendet, wenn in dem Gutachten der Rechtsbegriff der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zutreffend erfasst wird. Dies ist nicht der Fall, wenn der Amtsarzt den Arbeitnehmer als "dienstunfähig" bezeichnet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-06891

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