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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 2258/05

Gesetze: TVG § 1; VTV/Bau § 1 II

Leitsatz

Ein Betrieb, von dem arbeitszeitlich überwiegend Schleifarbeiten an Böden zur Vorbereitung anschließender Parkettverlegung durch Betriebe des Parkettlegerhandwerks durchgeführt werden, ist ein baugewerblicher Betrieb im Sinne der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmungen der Bautarifverträge.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-06618

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