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LAG Köln Urteil v. - 14 (3) Sa 47/06

Gesetze: TVG § 4 Abs. 5

Leitsatz

1. Ein nachfolgender Tarifvertrag kann zu einer Verschlechterung für die Arbeitnehmer führen.

2. In einem solchen Fall kann sich ein Arbeitnehmer nicht auf die Nachwirkung des vorherigen, besseren Tarifvertrages berufen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-06443

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