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Hessisches LAG Urteil v. - 13 Sa 332/05

Gesetze: ZPO § 256 I; ZPO § 322; BPersVG § 79 II 1; BetrVG § 102 V 1

Leitsatz

Nach rechtskräftiger Feststellung des Endes eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ist eine Klage auf Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung im Kündigungsschutzprozess als Weiterbeschäftigungsverhältnis gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BPersVG oder § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG unzulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-06382

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